EuGH-Urteil zu Börsenaufsicht: Verbot von Leerverkäufen ist rechtmäßig


Es fällt in die Kompetenz der europäischen Börsenaufsicht, in Krisensituationen Leerverkäufe zu verbieten. Das Verbot dieser riskanten Börsenwetten, die in der Finanzkrise Aktienkurse ins Rutschen brachten, wollte Großbritannien nicht gelten lassen. Der EuGH bestätigte nun die Verbotsbefugnis der ESMA.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen