EuGH-Urteil: Urlaubsanspruch auch nach dem Tod


Der EuGH wirbelt das deutsche Urlaubsrecht weiter durcheinander. In einem aktuellen Urteil haben die Luxemburger Richter – entgegen der bisherigen Praxis des BAG – entschieden: Auch wenn der Arbeitnehmer verstirbt, bleibt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen.


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