EuGH-Urteil: Rote Karte für „Scheinbewerber“


Wer eine "Scheinbewerbung" einreicht, ist nicht durch EU-Antidiskriminierungsregeln geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Rechtssache C-423/15). Das Verbot der Benachteiligung wegen Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht oder sexueller Ausrichtung im Berufsleben sei nur für ernsthafte Bewerber gedacht, befanden die Luxemburger Richter.


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