EuGH-Urteil: Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit


Bereitschaftsdienste, bei denen der Arbeitnehmer in kürzester Zeit einsatzbereit sein muss, zählen als Arbeitszeit - auch wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines belgischen Feuerwehrmannes entschieden.


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