Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld richtig versteuern


Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld sind als sonstiger Bezug nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern. Aufgrund der besonderen Lohnsteuerberechnung für alle Arten von Einmalzahlungen, bleibt vom Weihnachtsgeld oft weniger übrig, als erwartet.


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