Eingliederungsmanagement: Gericht fordert „organisierten Suchprozess“


Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einen "organisierten Suchprozess" nach Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten anstellen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall bestätigt.


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