E-Commerce: Amazon darf für Prime nicht mit „kostenlos testen“ werben


Eine vom Verbraucher Service Bayern (VSB) im Juni beantragte Einstweilige Verfügung gegen Amazon hat das Landgericht München nun bestätigt. Die Verbraucherschützer hatten dem Online-Händler vorgeworfen, mit dem Angebot für Amazon-Prime „jetzt kostenlos testen“ gegen die Button-Lösung zu verstoßen.


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