Datenschutz: Bußgeld wegen offenem E-Mail-Verteiler


Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hatte.


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