Datenschutz: Bilderveröffentlichung nicht ohne Einwilligung


Will ein Arbeitgeber Bilder seiner Arbeitnehmer veröffentlichen, so benötigt er hierfür deren schriftliche Einwilligung. Ist diese unbefristet erteilt, kann sie dann aber nicht ohne weiteres durch den Arbeitnehmer widerrufen werden.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen