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Bundessozialgericht: Auch Feiern kleiner Betriebseinheiten unfallversichert
Alle Jahre wieder: In den meisten Unternehmen stehen die jährlichen Weihnachtsfeiern an. Ausflüge und Feiern von kleinen Mitarbeitergruppen waren bisher nicht unfallversichert. Das hat sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichts geändert.