BGH-Urteil: Pfusch bei Schwarzarbeit: Kein Anspruch auf Rückzahlung


Wer einen Schwarzarbeiter beauftragt hat, kann bei Pfusch kein Geld zurück verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem gesetzlichen Verbot der Schwarzarbeit. (Az.: VII ZR 216/14)


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