BGH-Urteil: Die Schufa darf ihr Geschäftsgeheimnis weiter schützen


Die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Der BGH hat die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Das Scoring der Schufa bleibt weiter deren Geschäftsgeheimnis.


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