BGH-Urteil: Adblocker sind nicht wettbewerbswidrig


Adblocker verstoßen nicht gegen geltendes Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mit dieser Entscheidung hat der BGH einen seit vielen Jahren währenden gerichtlichen Streit zwischen dem Springer-Verlag und einem Adblocker vorläufig beendet. Dem Urteil kommt eine große Bedeutung für alle großen Zeitungsverlage und Medienunternehmen zu.


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