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BFH-Urteil: Aufzeichnungspflicht für Einzelhändler
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verpflichten Einzelhändler (z.B. Apotheker), im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Wird dabei eine sog. PC-Kasse verwendet, sind alle damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar.