Betriebliche Krankenversicherung: Freigrenze für Sachbezüge entfällt 2014


Für Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, wie z. B. private Kranken- oder Pflegezusatzversicherungen, kann ab 1.1.2014 nicht mehr die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge angewendet werden.


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