Betriebliche Altersversorgung: Das ändert sich ab 2018 bei den Betriebsrenten


Der erste Teil der geplanten Rentenreform steht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Durch eine höhere Förderung und den Wegfall von Rentengarantien sollen mehr Arbeitnehmer von Betriebsrenten profitieren.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen