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Übernahme von Bußgeld: Wenn der Chef das „Knöllchen“ zahlt, zählt das wie Lohn
Übernimmt der Arbeitgeber die gegen seinen angestellten Fahrer verhängten Bußgelder wegen Verkehrsverstößen, so liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, hat in einem aktuellen Urteil der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.