Übernahme von Bußgeld: Wenn der Chef das „Knöllchen“ zahlt, zählt das wie Lohn


Übernimmt der Arbeitgeber die gegen seinen angestellten Fahrer verhängten Bußgelder wegen Verkehrsverstößen, so liegt  steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, hat in einem aktuellen Urteil der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.


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