Basel überarbeitet die Standardverfahren der Säule 1 zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen


Gastbeitrag von Mario H. Sladek, TriSolutions GmbH* Mit der Einführung der 6. KWG Novelle Jahre 1997 wurden gemäß Grundsatz I neben Kreditrisiken auch Marktrisiken unterlegungspflichtig. Für Marktrisiken des Handelsbuches standen einfache Standardberechnungsverfahren und mit der Öffnungsklausel die Entwicklung und Anwendung interner Modelle zur Auswahl. Adressrisiken wurden mit pauschalen Adressrisikogewichten quantifiziert. ...


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