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BAG zum Betriebsübergang: Der Inhaber muss tatsächlich wechseln
Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB setzt einen wirklichen Inhaberwechsel voraus. Daran fehlt es, wenn der Betriebsinhaber lediglich einen Betriebsführungsvertrag mit einer Gesellschaft schließt, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG).