BAG-Urteil: Vorsicht bei Mitarbeiter-Überwachung


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Überwachung von Beschäftigten etwa im Krankheitsfall enge Grenzen gesetzt. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Mitarbeitern einsetzen.


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