BAG-Urteil: Mindestlohn gilt auch bei Urlaub oder Krankheit


Wer krank ist, hat nach einem BAG-Urteil Anspruch auf Mindestlohn - auch wenn anzuwendende tariflichen Mindestlohnregeln keine Vorgaben dazu enthalten. Es gilt das Entgeltfortzahlungs- oder für die Urlaubsabgeltung das Bundesurlaubsgesetz, nicht der geringere Lohn aus dem Arbeitsvertrag.


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