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BAG-Urteil: Extrazahlungen für Gewerkschafter sind erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass an die Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft gekoppelte Sonderzahlungen zulässig sind. Es sei das Recht der Gewerkschaften, Regelungen für ihre Mitglieder zu treffen - und nur für sie.