BAG-Urteil: Bei fristloser Kündigung muss Urlaub abgegolten werden


Im Fall einer fristlosen Kündigung konnte bisher ein noch bestehender Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit einem Vermerk in der Freistellungserklärung erfüllt werden. Das ändert sich nun durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Der Urlaubsanspruch ist nun abzugelten.


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