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BAG-Urteil: 25 % Zuschlag für Nachtarbeit
Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, können einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns verlangen – soweit keine anderweitigen tarifvertraglichen Regeln im Unternehmen gelten. Ein Anspruch auf diese Vergütung ergebe sich direkt aus dem Gesetz, entschied nun das BAG.