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Außenprüfung: Diese Rechte und Pflichten haben Sie bei einer Betriebsprüfung
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung präzisiert. Die Hinweise sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügen.