Ausbildung: Alter schützt vor Haftung nicht


Auszubildende dürfen keine Ausnahmeregelung erwarten, wenn sie Kollegen Schaden zufügen. Sie haften ohne Rücksicht auf ihr Alter wie alle anderen Arbeitnehmer auch, stellte nun das Bundesarbeitsgericht klar. Auch ein Schmerzensgeld kommt in Betracht, wenn die Verletzung schwer ist.


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