Arbeitszeugnis: Arbeitgeber haftet für Richtigkeit des Zeugnisses


Endet das Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bei der Erstellung sollte der Arbeitgeber stets sehr sorgfältig vorgehen- denn ein falsches Zeugnis kann ihn gegenüber dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen