Arbeitszeit: Kein Zeitwertkonto für Geschäftsführer


Eine Vereinbarung, bei der im Rahmen eines sogenannten Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die Entlohnung zu Gunsten von späterer vergüteter Freizeit verzichtet wird, verträgt sich nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, so ein aktuelles Urteil.


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