Arbeitsrecht: Wenn Ramadan und Arbeitspflicht kollidieren


Am 6. Juni hat der Ramadan begonnen, der für Arbeitnehmer des islamischen Glaubens mit Fasten verbunden ist. Dies kann die Arbeitsleistung einschränken. Doch die Arbeitspflicht im Ramadan bleibt erhalten. Rechtsanwalt Marc Spielberger zeigt, wie Arbeitgeber darauf reagieren können.


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