Arbeitsrecht: Welches nationale Recht gilt für deutsche Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber im Ausland?


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu entscheiden, ob - wenn in dieser Fallgestaltung keine Rechtswahl getroffen ist - das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes oder das Recht des Staates, zu dem die engste Verbindung des Arbeitsverhältnisses insgesamt besteht, maßgeblich ist.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen