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Arbeitsrecht: Auch ein geförderter Azubi hat Recht auf angemessene Bezahlung
Für eine geförderte Ausbildungen gilt zwar nicht der Mindestlohn, eine Lohnuntergrenze gibt es aber trotzdem. Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt, dass mindestens eine Vergütung in Höhe von zwei Dritteln des BaföG-Satzes angemessen ist.