Arbeitsrecht: Auch Betriebsratsmitglieder können gekündigt werden


Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind wegen ihres betriebsverfassungsrechtlichen Auftrags besonders vor Kündigungen geschützt. Liegt jedoch ein schwerwiegender Grund vor, können sich Arbeitgeber auch von ihnen trennen.


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