Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung


Wer Auszubildende sexuell belästigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Mitarbeiter eine Auszubildende nach der Echtheit ihrer Brüste fragt und sie anschließend unsittlich berührt.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen