Altersversorgung: Keine Kündigung der bAV zur Schuldentilgung


Auch wenn ein Arbeitnehmer Schulden hat: Er kann nicht verlangen, deshalb die Direktversicherung – zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung – im laufenden Arbeitsverhältnis zu kündigen. Das entschied nun das BAG für eine Entgeltumwandlung – und unter Verweis auf das Betriebsrentengesetz.


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