AGG: Diskriminierungsverbot gilt auch für Kleinfirmen


Auch Kleinbetriebe müssen bei Kündigungen das AGG im Blick behalten: Wähnt sich der Mitarbeiter durch die Entlassung diskriminiert, muss der Arbeitgeber dies entkräften. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein – und es droht eine Entschädigung, entschied nun das BAG.


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