Abfindungen: Das „Windhund-Prinzip“ ist zulässig


Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. April 2016 entschieden (Revision zum BAG wurde zugelassen), dass ein Abfindungsprogramm, wonach eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können und die Auswahl der Mitarbeiter allein nach zeitlichem Eingang der Rückmeldungen erfolgt, sog. „Windhund-Prinzip“, zulässig ist.


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