Vielbeachtetes Urteil: Arbeitgeber muss für Urlaub sorgen


Ob zuvor gefordert oder nicht: Verfällt der Urlaub zum Ende des Jahres oder Übertragungszeitraums, können Mitarbeiter vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Die Folge: Ersatzurlaub oder Urlaubsabgeltung. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden und damit dem BAG widersprochen.


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