Urteil: Produktbilder müssen Lieferumfang entsprechen


Bewirbt ein Onlinehändler seine Produkte mit Bildern, muss alles, was darauf zu sehen ist, auch im Lieferumfang enthalten sein. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Arnsberg. Andernfalls könne es sich um irreführende Werbung handeln.


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