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Urteil: Beweggründe spielen beim Widerruf von Fernabsatzverträgen keine Rolle
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens einen Fernabsatzvertrag nicht widerrufen kann. Das Urteil: Laut BGH ist ein Widerruf von Fernabsatzverträgen unabhängig von den Beweggründen des Verbrauchers möglich.