Steuererstattung per einstweiliger Anordnung möglich


Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund eine besondere Intensität aufweist.


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