DIHK: Neue Nachweispflicht erschwert EU-Binnenhandel


Seit Anfang 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin hin. So hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Ländern für Warenlieferungen ins EU-Ausland alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten per Rechtsverordnung abgeschafft. Sie wurden durch einen einzigen Beleg ersetzt, die sogenannte Gelangensbestätigung. Bei der Umsetzung in der Praxis


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