Skip to content

Business-Telegramm

News for better business

Menu
  • Startseite
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Markt & Unternehmen
    • Banken
    • Dienstleister
    • Energie
    • Industrie
    • IT
    • Handel
    • Versicherer
    • Mittelstand
    • Auto
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Immobilien
    • Steuern & Recht
    • Vorsorge
  • Management
    • Geschäftsidee
    • Selbständigkeit
      • Existenzgründung
    • Freelancer
  • Marketing
  • Karriere
  • Technologie
  • Panorama
Menu

Zuschläge: So bleiben Feiertags- und Sonntagszuschläge steuerfrei

Posted on 28. Mai 2018 by Haufe: Unternehmensführung
Nur wenige Arbeitnehmer arbeiten gerne und freiwillig an den Feiertagen. Um einen Anreiz zu schaffen, zahlen viele Firmen ihren Mitarbeitern deshalb an Pfingsten zusätzlich zum normalen Lohn einen Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt der Feiertagszuschlag steuerfrei.
Mehr zum Thema 'Nachtarbeitszuschlag'...
Mehr zum Thema 'Sonntagszuschlag'...
Mehr zum Thema 'Feiertagszuschlag'...
Mehr zum Thema 'Steuerfreiheit'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung

©2025 Business-Telegramm | Design: Newspaperly WordPress Theme