Das Bundeswirtschaftsministerium reserviert ab 2027 mindestens 1,5 Milliarden Euro aus den Klimaschutzverträgen nur für Wasserstoffprojekte. Förderfähig ist auch Wasserstoff aus Erdgas. Für Erdgasprojekte verlangt der Bund den Nachweis, dass Elektrifizierung technisch unmöglich ist, für Wasserstoff nicht.
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