Seit Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ein Steckersolargerät. Gestritten wird seitdem über Auflagen, Optik und Montage. Gerichte haben inzwischen Linien gezogen, der Bundesgerichtshof hat für Eigentümergemeinschaften ein Beschlusserfordernis bestätigt.
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