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Urteil: Umziehen kann Arbeitszeit sein

Posted on 26. August 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Zuletzt hatte das LAG Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob Arbeitgeber das Umziehen vor und nach der Arbeit vergüten müssen. Im konkreten Fall vereinbarten die Parteien einen Vergleich. Es bleibt die allgemeine Frage: Zählt das Umziehen zur Arbeitszeit, die Arbeitgeber vergüten müssen?
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