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Urteil: Ordnung im Büro: Wann der Betriebsrat mitreden darf

Posted on 23. September 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Um für Ordnung zu sorgen, erließ ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter diverse Anordnungen - vom Blumengießen bis zur Mülltrennung. Dabei hatte er jedoch den Betriebsrat nicht beteiligt. Das Arbeitsgericht Würzburg bestätigte nun in einigen Punkten einen Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht.
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