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Urteil: Nachzahlung und Entschädigung wegen Lohndiskriminierung

Posted on 21. August 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Erhält die Mitarbeiterin eines Unternehmens allein wegen ihres Geschlechts einen geringeren Lohn als männliche Mitarbeiter, so ist der Arbeitgeber zur Nachzahlung der Lohndifferenz und zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Mehr zum Thema 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)'...
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komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

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