Urteil: Mündliche Vereinbarung zum Arbeitvertrag gilt


Ist der schriftliche Arbeitsvertrag anders als die mündliche Vereinbarung, müssen Arbeitnehmer nicht unterschreiben. Das hat das Sozialgericht Heilbronn festgestellt (Az.: S 7 AL 4100/08). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.


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