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Urteil: Händler muss schlechte Bewertung seines Services hinnehmen

Posted on 7. Juni 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Das Landgericht Köln hat ein aktuelles Urteil zu Händlerbewertungen auf Amazon gefällt. Daraus geht hervor, dass Kommentare wie "Miserabler Service von Firma X, Kundenfreundlich ist anders!" oder "Schlechter Service von Firma X" Meinungsäußerungen darstellen und damit erlaubt sind.
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