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Urteil: Daimler beschäftigte IT-Experten mit Schein-Werkverträgen

Posted on 2. August 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Innerhalb von Werkverträgen sind direkte Weisungen an die Beschäftigten nicht erlaubt. Sonst unterscheiden sie sich nicht mehr von Festangestellten und müssten einen entsprechenden Vertrag erhalten. Das haben Stuttgarter Richter im Fall Daimler entschieden.
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